Sobald in Kürze das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) in Kraft treten wird, ändern sich gleichzeitig auch die Anforderungen an die Betreiber von Energieversorgungsnetzen.

Diese waren bisher mit einer eigenen Melde- bzw. Kontaktstelle zur Meldung von IT-Störungen nur an das BSI gebunden, wenn Sie im Rahmen der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastrukturen bestimmt wurden.

Mit in Kraft treten des NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes ist diese Kontaktstelle dann aber verpflichtend für alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Ein Vorteil, der sich hieraus ergibt, ist die Integration der Betreiber in die Lage- und Warninformationen des BSI.

Informationen können auf den Webseiten des BSI eingesehen werden.

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