Festlegung der Bundesnetzagentur zu kritischen Funktionen im Energiesektor veröffentlicht

2025-07-31T12:05:54+02:00

Nach dem Ende der Konsultationsphase im letzten Jahr ist nun am 25.06.2025 die Festlegung final erschienen. Diese fungiert als Ergänzung zu den IT-Sicherheitskatalogen der Bundesnetzagentur und betrifft sowohl Betreiber von Strom- und Gasnetzen als auch Betreiber von Energieanlagen. Die festgelegten kritischen Funktionen geben vor, welche Funktionen und exemplarischen Prozesse als kritisch eingestuft werden müssen, und damit auch für welche Komponenten eine Anzeigepflicht für den erstmaligen Einsatz besteht. Neu dabei sind auch "umfangreiche Updates" für IT-Produkte, die auch als erstmaliger Einsatz eingestuft werden. Darüber hinaus sind wesentliche Details zum Ablauf rund um eine solche Anzeige nun definiert, beispielsweise gibt es für [...]