Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zu Beginn der Woche das neue Meldeportal freigeschaltet, über das sich nach NIS-2 besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sowie bisherige KRITIS-Betreiber anmelden können.
Gemäß §33 des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung sind „Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sowie Domain-Name-Registry-Diensteanbieter“ verpflichtet, sich „spätestens drei Monate, nachdem sie erstmals oder erneut als eine der vorgenannten Einrichtungen gelten oder Domain-Name-Registry-Dienste anbieten, dem Bundesamt über eine gemeinsam vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete Registrierungsmöglichkeit“ entsprechende Angaben zu übermitteln.
Über dasselbe Portal können auch gefundene Schwachstellen an das BSI gemeldet werden. Hiermit stellt das BSI gemäß seinem gesetzlichen Auftrag eine zentrale Meldestelle bereit.
Das neue BSI-Portal ist nun die zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit und kann unter der folgenden Adresse erreicht werden: https://portal.bsi.bund.de/
Zur Registrierung und Anmeldung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, das BSI hat hierzu eine Anleitung auf seiner Webseite veröffentlicht.
Haben Sie Fragen zur NIS-2 Umsetzung oder zur Anmeldung im neuen BSI-Portal in Ihrem Unternahmen? Sprechen Sie uns an.
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