Am 05.12.2025 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ unter BGBl. 2025 I Nr. 301 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht.

Das neue Gesetz ist damit zum 06.12.2025 in Kraft getreten und gilt für die bisherigen Betreiber kritischer Anlagen und jetzt zusätzlich für besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen in Deutschland.

Das Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden.

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