Bereits am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Ergänzend zur NIS-2 wird hiermit der physische Schutz kritischer Infrastrukturen im umfassenden KRITIS-Dachgesetz betrachtet. Es werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt. Dazu werden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren eingeteilt, enthalten hierin sind unter anderem die Sektoren Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr.
Die nun folgenden Schritte sind die Einbindung des Bundesrates, der den Entwurf prüft und Stellungnahmen hierzu abgeben kann. Hiernach folgen in der Regel drei Lesungen im Bundestag sowie die Übersedung und Beratung in Ausschüssen des Bundestages. So können über Änderungsanträge ebenfalls noch Änderungen eingebracht werden, bevor die Schlussabstimmung im Bundestagsplenum im Rahmen der dritten Lesung und Schlussabstimmung erfolgt. Wird der Antrag im Bundestag durch eine Mehrheit verabschiedet wird der Gesetzesentwurf an den Bundesrat weitergeleitet. Auch hier können durch die Änderungen eingebracht werden. Nach zwei Lesungen im Bundesrat und erfolgreicher Abstimmung ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das offizielle Inkrafttreten erfolgt dann mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Der aktuelle Umsetzungsstand sowie der Regierungsentwurf können auf der Webseite des Bundesministeriums eingesehen werden. Einen Überblick über die Prozesse des Gesetzgebungsverfahrens bietet diese Übersicht.
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