Mit ihrem „Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Novellierung dieser Mindestanforderungen und setzt mit ihrem „Rundschreiben 10/2017 (BA) – Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)“ gleichzeitig zusätzlich präzisierte Anforderungen an die Informationssicherheit von Banken in Kraft.
Sind Sie bereit? Setzt Ihre Bank diese Anforderungen bereits um oder besteht Optimierungsbedarf?
Unsere Experten beraten Sie bei dieser Fragestellung. Mit Hilfe einer übersichtlichen Bestandsaufnahme lassen sich schnell die bereits umgesetzten Maßnahmen erkennen aber auch eventuelles Optimierungspotential herausarbeiten und in übersichtlichen Maßnahmenplänen in Abstimmung mit dem Risikomanagement der Bank definieren.
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