Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die „Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG“ in aktualisierter Version 1.0 inkl. der aktualisierten „Nachweisdokumente und Einreichungsblätter für Betreiber Kritischer Infrastrukturen“ auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt.

Eingeflossen sind vielen kleinere Verbesserungen und im Vergleich zur Vorgängerversion einige detaillierter ausgearbeitete Punkte. Es wurde zudem ein Muster einer Mängelliste aufgenommen und der Nachweisprozess detaillierter beschrieben.

Die Dokumente finden sich auf den Webseiten des BSI:

Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Nachweisdokumente und Einreichungsblätter für Betreiber Kritischer Infrastrukturen

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