Am 30.10.2019 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter anderem eine Checkliste veröffentlicht, die Hinweise gibt, was Betroffene nach einem Phishing-Angriff tun können und welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden können.

Auf der Webseite des BSI heißt es: „Zum Abschluss des European Cyber Security Month (ECSM) haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) gemeinsam eine Checkliste für den Ernstfall herausgegeben. Diese gibt Phishing-Opfern erste Notfallmaßnahmen an die Hand und dient als Anleitung.“[Quelle: Webseite des BSI]

Die komplette Ergebnisse können unter dem folgenden Link eingesehen werden:

https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/phishing-checkliste-ernstfall-301019.html

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