Das Bundesministerium des Innern hat am 30.07.2025 den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ verabschiedet. Somit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der nationalen Gesetzgebung zur EU NIS-2-Richtlinie in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
Die nun folgenden Schritte sind die Einbindung des Bundesrates, der den Entwurf prüft und Stellungnahmen hierzu abgeben kann. Hiernach folgen in der Regel drei Lesungen im Bundestag sowie die Übersedung und Beratung in Ausschüssen des Bundestages. So können über Änderungsanträge ebenfalls noch Änderungen eingebracht werden, bevor die Schlussabstimmung im Bundestagsplenum im Rahmen der dritten Lesung und Schlussabstimmung erfolgt. Wird der Antrag im Bundestag durch eine Mehrheit verabschiedet wird der Gesetzesentwurf an den Bundesrat weitergeleitet. Auch hier können durch die Änderungen eingebracht werden. Nach zwei Lesungen im Bundesrat und erfolgreicher Abstimmung ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das offizielle Inkrafttreten erfolgt dann mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Der aktuelle Umsetzungsstand sowie der Regierungsentwurf können auf der Webseite des Bundesministeriums eingesehen werden. Einen Überblick über die Prozesse des Gesetzgebungsverfahren bietet diese Übersicht.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Anforderungen im ISMS? Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Sie.