Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19

2020-05-29T12:34:56+02:00

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19 Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-KritisV als kritische Infrastruktur bestimmt wurden, sind gemäß § 11 Abs. 1b EnWG dazu verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Dezember 2018 veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen umzusetzen. Zum Nachweis der Umsetzung haben die Betreiber laut Gesetzgebung spätestens zum 31. März 2021 den Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens gegenüber der BNetzA nachzuweisen. Durch die aktuelle COVID-19 Pandemie ist nun allerdings eine Ausnahmesituation entstanden. Neben der Tatsache, dass Betreiber der Energieanlagen aufgrund zeitlicher und personeller Engpässe Verzögerungen in der Umsetzung der Anforderungen verzeichnen, stehen [...]