§8a bsig

KonzeptAcht auf dem IT-GRC Kongress in Berlin

2019-11-06T23:31:07+01:00

Eine sehr gute Möglichkeit, persönliche Netzwerke zu erweitern, sich auszutauschen und Wissen zu aktuellen Themen zu erlangen, bietet der IT-GRC Kongress des ISACA Germany Chapter e.V. in Zusammenarbeit mit Quadriga Hochschule Berlin, der am 28.09.2017 und 29.09.2017 im Ellington Hotel in Berlin stattfinden wird. Auch die KonzeptAcht GmbH wird auf dem Kongress vertreten sein und über die spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG berichten. Im Fokus wird hierbei die aktuelle Bedrohungs-Entwicklung hinsichtlich kritischer Infrastrukturen stehen sowie die speziellen Anforderungen an Auditoren und Unternehmen bei der Überprüfung kritischer Infrastrukturen zur Umsetzung eines angemessenen Sicherheitsstandards nach §8a BSIG.

KonzeptAcht auf dem IT-GRC Kongress in Berlin2019-11-06T23:31:07+01:00

Umsetzungsfristen BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) für neue Sektoren beachten

2019-11-06T23:21:59+01:00

Wie wir bereits berichtet haben, ist am 30.06.2017 die erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) in Kraft getreten. Hierin wurden die Kritischen Infrastrukturen aus den bisher noch fehlenden Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ sowie „Transport und Verkehr“ bestimmt. Da immer noch eine Unsicherheit herrscht, welche Fristen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den genannten Sektoren besteht, haben wir diese hier noch einmal aufgelistet: – bis 31.12.2017: Benennung einer Kontaktstelle beim BSI (§8b BSIG) – bis 30.06.2019: Nachweis der Umsetzung des Stands der Technik (§8a BSIG) Für Fragen zur Bestimmung der Kritischen Infrastrukturen sowie zur Umsetzung der Anforderungen stehen wir Ihnen gerne [...]

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