IT-Grundschutz

BSI stellt Übergangsfristen im Rahmen der Zertifizierung nach IT-Grundschutz zur Verfügung

2019-11-06T23:23:40+01:00

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Auditoren in der vergangenen Woche die „Übergangsfristen und Migration im Rahmen der Zertifizierung“ zur Verfügung gestellt. Hierin werden Hinweise zur Umstellung auf den modernisierten IT-Grundschutz, das IT-Grundschutz Kompendium, gegeben sowie Übergangsfristen zur Umstellung einer bestehenden Zertifizierung. Nach derzeitigem Stand wird es eine Übergangsfrist für den „alten“ IT-Grundschutz geben, für dessen Aufrechterhaltung Anträge zu Erst- oder Rezertifizierungsverfahren noch bis zum 30.09.2018 gestellt werden können. Diese werden dann auf Basis der 15. Ergänzungslieferung durchgeführt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Umstellung oder haben Sie Fragen zu Terminen und Verfahren? Sprechen Sie uns gerne an.

BSI stellt Übergangsfristen im Rahmen der Zertifizierung nach IT-Grundschutz zur Verfügung2019-11-06T23:23:40+01:00

Modernisierung des IT-Grundschutz – sind Sie betroffen?

2019-11-06T23:26:55+01:00

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Modernisierung des IT-Grundschutzes bereits vor geraumer Zeit beschlossen. Auf dem diesjährigen Auditorentreffen am 07.06.2017, auf dem vor allem der Erfahrungsaustausch der Auditoren mit dem BSI im Vordergrund steht, wurden weitere Details zur Modernisierung bekanntgegeben und diskutiert. Voraussichtlich ab Oktober 2017 werden mit Beginn der it-sa die Möglichkeiten geschaffen, Anträge auf Zertifizierung und Re-Zertifizierung nach dem neuen IT-Grundschutz-Kompendium zu stellen. Aber was bedeutet dies für Ihr zertifiziertes ISMS? Welche Anforderungen müssen umgesetzt werden und welche Übergangsfristen existieren? Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und beraten sie auf Wunsch, [...]

Modernisierung des IT-Grundschutz – sind Sie betroffen?2019-11-06T23:26:55+01:00
Nach oben