BSI stellt Übergangsfristen im Rahmen der Zertifizierung nach IT-Grundschutz zur Verfügung
Marc Sparwel2019-11-06T23:23:40+01:00Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Auditoren in der vergangenen Woche die „Übergangsfristen und Migration im Rahmen der Zertifizierung“ zur Verfügung gestellt. Hierin werden Hinweise zur Umstellung auf den modernisierten IT-Grundschutz, das IT-Grundschutz Kompendium, gegeben sowie Übergangsfristen zur Umstellung einer bestehenden Zertifizierung. Nach derzeitigem Stand wird es eine Übergangsfrist für den „alten“ IT-Grundschutz geben, für dessen Aufrechterhaltung Anträge zu Erst- oder Rezertifizierungsverfahren noch bis zum 30.09.2018 gestellt werden können. Diese werden dann auf Basis der 15. Ergänzungslieferung durchgeführt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Umstellung oder haben Sie Fragen zu Terminen und Verfahren? Sprechen Sie uns gerne an.