Am gestrigen Mittwoch, 31.05.2017 hat die Bundesregierung der Änderung der BSI-KRITIS-Verordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden Kriterien bestimmt, mit deren Hilfe die Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den neu hinzugenommenen Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ und „Transport und Verkehr“ feststellen können, ob die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes für sie relevant sind. Es wird erwartet, dass die geänderte KRITIS-Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten wird.

Fallen Sie unter die Regelungen der neuen KRITIS-Verordnung?
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Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auf den Webseiten des BMI:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2017/05/kabinett-beschliesst-aenderung-der-kritisvo.html