Allgemein

Neue Anforderungen für Betreiber von Energieversorgungsnetzen durch NIS-Richtlinien

2019-11-06T23:25:13+01:00

Sobald in Kürze das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) in Kraft treten wird, ändern sich gleichzeitig auch die Anforderungen an die Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Diese waren bisher mit einer eigenen Melde- bzw. Kontaktstelle zur Meldung von IT-Störungen nur an das BSI gebunden, wenn Sie im Rahmen der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastrukturen bestimmt wurden. Mit in Kraft treten des NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes ist diese Kontaktstelle dann aber verpflichtend für alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Ein Vorteil, der sich hieraus ergibt, ist die Integration der Betreiber in die Lage- und [...]

Neue Anforderungen für Betreiber von Energieversorgungsnetzen durch NIS-Richtlinien2019-11-06T23:25:13+01:00

Modernisierung des IT-Grundschutz – sind Sie betroffen?

2019-11-06T23:26:55+01:00

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Modernisierung des IT-Grundschutzes bereits vor geraumer Zeit beschlossen. Auf dem diesjährigen Auditorentreffen am 07.06.2017, auf dem vor allem der Erfahrungsaustausch der Auditoren mit dem BSI im Vordergrund steht, wurden weitere Details zur Modernisierung bekanntgegeben und diskutiert. Voraussichtlich ab Oktober 2017 werden mit Beginn der it-sa die Möglichkeiten geschaffen, Anträge auf Zertifizierung und Re-Zertifizierung nach dem neuen IT-Grundschutz-Kompendium zu stellen. Aber was bedeutet dies für Ihr zertifiziertes ISMS? Welche Anforderungen müssen umgesetzt werden und welche Übergangsfristen existieren? Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und beraten sie auf Wunsch, [...]

Modernisierung des IT-Grundschutz – sind Sie betroffen?2019-11-06T23:26:55+01:00

Zustimmung zur Änderung der KRITIS-Verordnung

2019-11-06T23:28:42+01:00

Am gestrigen Mittwoch, 31.05.2017 hat die Bundesregierung der Änderung der BSI-KRITIS-Verordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden Kriterien bestimmt, mit deren Hilfe die Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den neu hinzugenommenen Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ und „Transport und Verkehr“ feststellen können, ob die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes für sie relevant sind. Es wird erwartet, dass die geänderte KRITIS-Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten wird. Fallen Sie unter die Regelungen der neuen KRITIS-Verordnung? Das Team der KonzeptAcht GmbH unterstützt Sie gerne bei der Analyse und berät Sie kompetent, wie Sie die neuen Anforderungen angemessen und wirksam umsetzen sowie nachweisen können. Sprechen Sie [...]

Zustimmung zur Änderung der KRITIS-Verordnung2019-11-06T23:28:42+01:00
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