Bundesnetzagentur veröffentlicht Konformitätsbewertungsprogramm gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz

2020-09-03T12:57:53+02:00

Bundesnetzagentur veröffentlicht Konformitätsbewertungsprogramm gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das "Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT- Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006" mit dem Stand vom 21.08.2020 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. "Das Konformitätsbewertungsprogramm [...] beschreibt die Anforderungen an Auditoren und Zertifizierungsstellen, die Voraussetzung für eine DAkkS-Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für den IT-Sicherheitskatalog sind. U.a. wird vorgeschrieben, dass Auditoren an einer durch die Bundesnetzagentur anerkannten Schulung zu den Grundlagen der Erzeugung und leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas teilnehmen müssen.", heißt es auf der Internetseite der BNetzA. *1) [...]