Zustimmung zur Änderung der KRITIS-Verordnung

2019-11-06T23:28:42+01:00

Am gestrigen Mittwoch, 31.05.2017 hat die Bundesregierung der Änderung der BSI-KRITIS-Verordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden Kriterien bestimmt, mit deren Hilfe die Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den neu hinzugenommenen Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ und „Transport und Verkehr“ feststellen können, ob die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes für sie relevant sind. Es wird erwartet, dass die geänderte KRITIS-Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten wird. Fallen Sie unter die Regelungen der neuen KRITIS-Verordnung? Das Team der KonzeptAcht GmbH unterstützt Sie gerne bei der Analyse und berät Sie kompetent, wie Sie die neuen Anforderungen angemessen und wirksam umsetzen sowie nachweisen können. Sprechen Sie [...]