Selbstauskunft beim Nachweis der Prüfung von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) nicht ausreichend

2023-02-27T08:54:39+01:00

Selbstauskunft beim Nachweis der Prüfung von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) nicht ausreichend Gemäß § 11 Abs. 1 e) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben „Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die durch Inkrafttreten der Rechtsverordnung gemäß § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes als Kritische Infrastruktur bestimmt wurden, [...] spätestens ab dem 1. Mai 2023 in ihren informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Energieversorgungsnetze oder Energieanlagen maßgeblich sind, in angemessener Weise Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Die eingesetzten Systeme zur Angriffserkennung müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. [...]