Übergangsreglung für Betreiber von Strom- und Gasnetzen endet am 31.12.2020

2020-02-07T09:57:06+01:00

Übergangsreglung für Betreiber von Strom- und Gasnetzen endet am 31.12.2020 Für Betreiber von Strom- und Gasnetzen bestand nach "IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz" die Pflicht, bis spätestens 31.01.2018 den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs umgesetzt wurden. Diese Umsetzung ist seitdem mit einem gültigen Zertifikat zu belegen und aufrechtzuerhalten. Grundlage für dieses Zertifikat bilden neben dem IT-Sicherheitskatalog die Normen ISO/IEC 27001:2013 und die ISO/IEC TR 27019:2013. Mit dem 16.11.2017 wurde ein neues "Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT- Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006" veröffentlicht, welches vorsieht, [...]