Auditorenqualifikation für IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b EnWG erlangt

Wir freuen uns, dass die Auditoren der KonzeptAcht GmbH mit erfolgreichem Abschluss der gestrigen Prüfung die Auditorenqualifikation zur Durchführungen von Audits nach IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b EnWG erlangt haben.

Unsere Auditoren sind nun offiziell berechtigt, Audits von Energieanlagen durchzuführen, die unter das IT-Sicherheitsgesetz sowie die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (KritisV) fallen. Hierzu zählen nach IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b EnWG Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen sowie Gasförderanlagen und Gasspeicher.

Mit dieser Qualifikation sind die Anforderungen erfüllt, qualifizierte interne Audits der erforderlichen Informationssicherheitsmanagementsysteme durchzuführen sowie Zertifizierungsaudits, nachdem die Zertifizierungsstellen, mit denen die Auditoren zusammenarbeiten, ihre erforderliche Akkreditierung erhalten haben.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Anforderungen nach IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b EnWG? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns auf Sie.