BSI veröffentlicht Entwurf der „Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung“

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §11 Abs. 1d haben „Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die durch Inkrafttreten der Rechtsverordnung gemäß § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes als Kritische Infrastruktur bestimmt wurden, […] spätestens ab dem 1. Mai 2023 in ihren informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Energieversorgungsnetze oder Energieanlagen maßgeblich sind, in angemessener Weise Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen.

Unklar war bisher, wie genau die technische Umsetzung dieser Anforderung im Detail auszusehen hat.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun einen Entwurf „Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung“ veröffentlicht, der Grundlagen, Anforderungen und nach Nachweisformulare enthält, mit denen die Betreiber die Nachweise gegenüber dem BSI erbringen müssen. Dieser Entwurf steht aktuell zur öffentlichen Kommentierung zur Verfügung.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Inhalte der Orientierungshilfe und vergleichen Sie, ob Ihre Umsetzung bereits schon den Anforderungen entspricht.

Sollten Sie Anmerkungen zur Orientierungshilfe haben, kommentieren Sie diese gerne gegenüber dem BSI. Kommentierungen können bis 08.07.2022 eingereicht werden, über den Ablauf informiert die Webseite des BSI.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen zu Systemen zur Angriffserkennung, sprechen Sie uns an.

Wir freuen uns auf Sie.