BSI veröffentlicht Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN)

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Kritis-Betreiber) müssen gemäß der gesetzlichen Anforderungen Maßnahmen implementieren und einen angemessene Stand der Technik regelmäßig gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.

Für die Durchführung dieser Prüfungen hat das BSI nun neue „Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG – Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN)“ veröffentlicht, die sich sowohl an Prüfer als auch Prüfende Stellen richten. Die verpflichtenden Anforderungen beinhalten zudem auch Vorgaben für die Durchführung der Prüfungen und die entsprechenden Nachweise.

Die GAiN können auf der Webseite des BSI heruntergeladen werden. Ebenfalls herunterzuladen ist eine Stellungnahme des BSI zu den GAiN.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen aus § 8a BSIG? Sprechen Sie uns an.

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