IT-Sicherheitsgesetz 2.0 kommt in den Bundesrat

Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wird am 07.05.2021 in der 1004. Sitzung auf die Tagesordnung des Bundesrates kommen. Unter TOP 10 der Tagesordnung wird verhandelt, wie mit dem Gesetz, das bereits am 23.04.2021 vom Bundestag angenommen wurde, weiter verfahren wird.

„Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Die Länder sollen zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme stärker eingebunden werden.“

[Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1004/erl/10.pdf?__blob=publicationFile&v=1]

Mit Spannung werden wir das Ergebnis verfolgen, da die Ausgestaltung des Gesetzes massive Änderungen unter anderem für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen bedeuten kann. Wir halten Sie über unsere News auf dem Laufenden.

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