Betreiber von Energieanlagen

Festlegung der Bundesnetzagentur zu kritischen Funktionen im Energiesektor veröffentlicht

2025-07-31T12:05:54+02:00

Nach dem Ende der Konsultationsphase im letzten Jahr ist nun am 25.06.2025 die Festlegung final erschienen. Diese fungiert als Ergänzung zu den IT-Sicherheitskatalogen der Bundesnetzagentur und betrifft sowohl Betreiber von Strom- und Gasnetzen als auch Betreiber von Energieanlagen. Die festgelegten kritischen Funktionen geben vor, welche Funktionen und exemplarischen Prozesse als kritisch eingestuft werden müssen, und damit auch für welche Komponenten eine Anzeigepflicht für den erstmaligen Einsatz besteht. Neu dabei sind auch "umfangreiche Updates" für IT-Produkte, die auch als erstmaliger Einsatz eingestuft werden. Darüber hinaus sind wesentliche Details zum Ablauf rund um eine solche Anzeige nun definiert, beispielsweise gibt es für [...]

Festlegung der Bundesnetzagentur zu kritischen Funktionen im Energiesektor veröffentlicht2025-07-31T12:05:54+02:00

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19

2020-05-29T12:34:56+02:00

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19 Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-KritisV als kritische Infrastruktur bestimmt wurden, sind gemäß § 11 Abs. 1b EnWG dazu verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Dezember 2018 veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen umzusetzen. Zum Nachweis der Umsetzung haben die Betreiber laut Gesetzgebung spätestens zum 31. März 2021 den Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens gegenüber der BNetzA nachzuweisen. Durch die aktuelle COVID-19 Pandemie ist nun allerdings eine Ausnahmesituation entstanden. Neben der Tatsache, dass Betreiber der Energieanlagen aufgrund zeitlicher und personeller Engpässe Verzögerungen in der Umsetzung der Anforderungen verzeichnen, stehen [...]

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-192020-05-29T12:34:56+02:00
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