IT-Sicherheitskatalog

Bundesnetzagentur ändert Konformitätsbewertungsprogramme

2022-08-09T07:56:19+02:00

Bundesnetzagentur ändert Konformitätsbewertungsprogramme Bereits im April berichteten wir darüber, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihr „Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006“ und ihr „Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006“ geändert und veröffentlicht hat. Besonders einschneidend war hier der umfängliche Einsatz von Fachexperten in den jeweiligen Auditverfahren. Mit Wirkung vom 15.07.2022 hat die BNetzA diese Konformitätsbewertungsprogramme erneut geändert. Entfallen ist die Regelung, dass Auditoren, die bereits fünfmal von Fachexperten begleitet wurden, weiterhin für alle Verfahren [...]

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Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Konformitätsbewertungsprogramme

2022-04-22T11:31:36+02:00

Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Konformitätsbewertungsprogramme Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie Energieversorger, die Erzeugungsanlagen betreiben und Teil der kritischen Infrastruktur sind, unterliegen den Anforderungen der IT-Sicherheitskataloge gemäß §11 Abs. 1a oder 1b EnWG und müssen die Wirksamkeit ihres ISMS mit einer entsprechenden Zertifizierung nachweisen. Die Grundlagen für diese Zertifizierungen sind in den sogenannten Konformitätsbewertungsprogrammen der Bundesnetzagentur (BNetzA) hinterlegt. Diese definieren Art und Umfang der Audits aber auch die Anforderungen an Auditorinnen und Auditoren und erforderlichen Fachexpertinnen und -experten. Die BNetzA hat in der vergangenen Woche ihr "Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz auf [...]

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Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19

2020-05-29T12:34:56+02:00

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19 Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-KritisV als kritische Infrastruktur bestimmt wurden, sind gemäß § 11 Abs. 1b EnWG dazu verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Dezember 2018 veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen umzusetzen. Zum Nachweis der Umsetzung haben die Betreiber laut Gesetzgebung spätestens zum 31. März 2021 den Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens gegenüber der BNetzA nachzuweisen. Durch die aktuelle COVID-19 Pandemie ist nun allerdings eine Ausnahmesituation entstanden. Neben der Tatsache, dass Betreiber der Energieanlagen aufgrund zeitlicher und personeller Engpässe Verzögerungen in der Umsetzung der Anforderungen verzeichnen, stehen [...]

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Übergangsreglung für Betreiber von Strom- und Gasnetzen endet am 31.12.2020

2020-02-07T09:57:06+01:00

Übergangsreglung für Betreiber von Strom- und Gasnetzen endet am 31.12.2020 Für Betreiber von Strom- und Gasnetzen bestand nach "IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz" die Pflicht, bis spätestens 31.01.2018 den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs umgesetzt wurden. Diese Umsetzung ist seitdem mit einem gültigen Zertifikat zu belegen und aufrechtzuerhalten. Grundlage für dieses Zertifikat bilden neben dem IT-Sicherheitskatalog die Normen ISO/IEC 27001:2013 und die ISO/IEC TR 27019:2013. Mit dem 16.11.2017 wurde ein neues "Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT- Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006" veröffentlicht, welches vorsieht, [...]

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