IT-Sicherheitsgesetz 2.0 tritt in Kraft

Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft. In vorangegangenen Schritten wurde das Gesetz im Bundestag am 23. April 2021 verabschiedet und durch den Bundesrat am 7. Mai 2021 gebilligt.

Durch das neue Gesetz werden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weitere Kompetenzen zugewiesen. Zudem ändern auch beispielsweise für die Betreiber kritischer Infrastrukturen Pflichten, die mit dem §8a des BSI-Gesetzes einhergehen.

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