Kostenloser Download: Änderungen im IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Wie in unseren News vom 28.05.2021 berichtet, ist das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Aber was heißt das für die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS Betreiber) und welche Änderungen wurden in der Neuauflage des Gesetztes eingearbeitet?

Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen aufbereitet:

  • Definitionen und Begriffsanpassungen
  • Ergänzende Befugnisse des BSI
  • Betreiber öffentlichen Interesses
  • Fristen für alle KRITS Betreiber
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Bußgelder nach §14

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Wir freuen uns auf Sie.