KRITIS-Verordnung

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19

2020-05-29T12:34:56+02:00

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-19 Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-KritisV als kritische Infrastruktur bestimmt wurden, sind gemäß § 11 Abs. 1b EnWG dazu verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Dezember 2018 veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen umzusetzen. Zum Nachweis der Umsetzung haben die Betreiber laut Gesetzgebung spätestens zum 31. März 2021 den Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens gegenüber der BNetzA nachzuweisen. Durch die aktuelle COVID-19 Pandemie ist nun allerdings eine Ausnahmesituation entstanden. Neben der Tatsache, dass Betreiber der Energieanlagen aufgrund zeitlicher und personeller Engpässe Verzögerungen in der Umsetzung der Anforderungen verzeichnen, stehen [...]

Änderung der Nachweispflicht für Betreiber von Energieanlagen in Zeiten von COVID-192020-05-29T12:34:56+02:00

Neue BSI Orientierungshilfen im KRITIS-Sektor

2020-02-07T10:05:18+01:00

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die „Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG“ in aktualisierter Version 1.0 inkl. der aktualisierten „Nachweisdokumente und Einreichungsblätter für Betreiber Kritischer Infrastrukturen“ auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt. Eingeflossen sind vielen kleinere Verbesserungen und im Vergleich zur Vorgängerversion einige detaillierter ausgearbeitete Punkte. Es wurde zudem ein Muster einer Mängelliste aufgenommen und der Nachweisprozess detaillierter beschrieben. Die Dokumente finden sich auf den Webseiten des BSI: Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG Nachweisdokumente und Einreichungsblätter für Betreiber Kritischer Infrastrukturen Benötigen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns gerne an. [...]

Neue BSI Orientierungshilfen im KRITIS-Sektor2020-02-07T10:05:18+01:00

Umsetzungsfristen BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) für neue Sektoren beachten

2019-11-06T23:21:59+01:00

Wie wir bereits berichtet haben, ist am 30.06.2017 die erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) in Kraft getreten. Hierin wurden die Kritischen Infrastrukturen aus den bisher noch fehlenden Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ sowie „Transport und Verkehr“ bestimmt. Da immer noch eine Unsicherheit herrscht, welche Fristen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den genannten Sektoren besteht, haben wir diese hier noch einmal aufgelistet: – bis 31.12.2017: Benennung einer Kontaktstelle beim BSI (§8b BSIG) – bis 30.06.2019: Nachweis der Umsetzung des Stands der Technik (§8a BSIG) Für Fragen zur Bestimmung der Kritischen Infrastrukturen sowie zur Umsetzung der Anforderungen stehen wir Ihnen gerne [...]

Umsetzungsfristen BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) für neue Sektoren beachten2019-11-06T23:21:59+01:00

Zustimmung zur Änderung der KRITIS-Verordnung

2019-11-06T23:28:42+01:00

Am gestrigen Mittwoch, 31.05.2017 hat die Bundesregierung der Änderung der BSI-KRITIS-Verordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden Kriterien bestimmt, mit deren Hilfe die Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den neu hinzugenommenen Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ und „Transport und Verkehr“ feststellen können, ob die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes für sie relevant sind. Es wird erwartet, dass die geänderte KRITIS-Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten wird. Fallen Sie unter die Regelungen der neuen KRITIS-Verordnung? Das Team der KonzeptAcht GmbH unterstützt Sie gerne bei der Analyse und berät Sie kompetent, wie Sie die neuen Anforderungen angemessen und wirksam umsetzen sowie nachweisen können. Sprechen Sie [...]

Zustimmung zur Änderung der KRITIS-Verordnung2019-11-06T23:28:42+01:00
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